1. Abschluss des Vertrage
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
b) Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme erfolgt in schriftlicher Form als „Anmeldung und Bestätigung“.
2. Bezahlung
Bei der Anmeldung von Busreisen ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises erforderlich. Die Restzahlung muss 4 Wochen vor Reiseantritt geleistet werden. Bei der Anmeldung von Flugreisen ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises erforderlich. Die Restzahlung muss 6 Wochen vor Reiseantritt geleistet werden.
3. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reisebüro. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen oder für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
Bei Omnibus-Reisen
- bis 30. Tag vor Reiseantritt 15 % des Gesamtpreises
- vom 29. - 15. Tag vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises
- vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 45 % des Gesamtpreises
- ab 6. Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises
- beim Rücktritt am Abreisetag 75 % des Gesamtpreises
Eintrittskarten für Konzerte, Musicals, Revuen usw. sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Bei Flugreisen entsprechend den Reise- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Pauschalreiseveranstalters (im Büro erhältlich). Von diesen Kosten können Sie sich durch eine Reiserücktrittskostenversicherung teilweise schützen. Diese kostet nicht viel und wir.
4. Kündigung durch den Reiseveranstalter
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Dem Kunden ist die Rücktrittserklärung 2 Wochen vor Reiseantritt mitzuteilen.
5. Beschränkung der Haft
Die vertragliche Haft des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
a) Sofern es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er dem Kunden über wichtige Änderungen der in den Reiseausschreibungen wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise Kenntnis geben. Eine Gewährung für die erteilten Informationen übernimmt der Reiseveranstalter nicht.
b) Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.